Gegenstand der Haushaltsdebatte war auch die Gründung der AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) und der damit einhergehende Stellenplan der AöR. Im Rahmen dieses Stellenplans wurden für den Vorstand der AöR 3 Stellen mit einer Dotierung von A15 / EG15 eingerichtet und damit der Grundstein für die Beförderung der drei AöR Vorstände gelegt (bisher A14 / EG 14). Die CDU und die FWE sprachen sich in der Haushaltsdebatte gegen die Ausweisung der Stellen nach A15 / EG15 aus, konnten sich damit aber nicht gegen die SPD, FDP und die Grünen durchsetzen.
Hans Kraft, Parteivorsitzender der CDU und Mitglied des Rates argumentierte, dass die Stadt Ennepetal früher einen technischen Beigeordneten (A15) hatte und darunter entsprechende Abteilungsleiter / Fachbereichsleiter in A13 angesiedelt waren. Mit Abschaffung des technisches Beigeordneten wurde argumentiert, dass die erhöhte Verantwortung auf die Fachbereichsleiter übertragen wurde, die damit nach A14 / EG14 aufgestiegen sind. Mit der nun erfolgten Ausweisung im Stellenplan nach A15 / EG15 wurden defakto gleich drei Stellen eingerichtet, die entsprechend der Verantwortung eines technischen Beigeordneten vergütet werden.
Da Ennepetal in den letzten Jahren geschrumpft ist und sich dieser Vorgang auch in den nächsten Jahren noch fortzusetzen droht, ist es für die CDU nicht nachvollziehbar, wieso gleich drei Stellen dieser Vergütung/Besoldung eingerichtet werden müssen. Zieht man hier den Vergleich mit ähnlichen Einrichtungen anderer Kommunen vergleichbarer Größenordnung, stellt sich ebenfalls die Frage, nach der zwingenden Notwendigkeit dieser Maßnahme.
Da aus Sicht der CDU auch gegenüber dem Bürger nicht zu vermitteln ist, dass zahlreiche Gebühren in den nächsten Jahren erhöht und Leistungen zurückgefahren werden müssen, während Beförderungen dieser Art vorgenommen werden, hat sich die CDU sowohl im Hauptausschuss, wie auch im Rat gegen den Stellenplanentwurf in dieser Form ausgesprochen - leider schloss sich nur die FWE der Argumentation der CDU an, so dass der Stellenplanentwurf in der vorliegenden Form genehemigt wurde.